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AGB

AGB Taekwondo-Unterricht

Black Belt Center Rheingau Uwe Pillgramm                                                               Stand März 2023

  1. Der Unterricht findet in der Unterrichtsstätte statt. Alternativ können dazu andere Lokalitäten dienen (Kurse, Lehrgänge, etc.).

    1. Der Schüler (Mitglied) wird nach den Richtlinien des traditionellen Taekwondo unterrichtet. Er hat sich jederzeit an die veröffentlichten und ausgehängten Hausregeln und Richtlinien zu halten.

    2.  Der Schüler hat sich entsprechend zu verhalten. Sollte der Trainer (Vertragspartner) mit dem Handeln des Schülers oder aus Gründen fehlenden Respektes nicht einverstanden sein, kann er das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

  2. Urlaub

    1. Die Unterrichtsstätte ist während der Schulferien geschlossen. Die Dauer der Schließungen wird jeweils rechtzeitig am schwarzen Brett oder im Internet veröffentlicht.

  3. Prüfungen

    1. Jeder Schüler führt ein Nachweisblatt (Trainings-Anwesenheit). Dieses wird bei Erscheinen als Nachweis geführt. Je nach Graduierung und Anwesenheit bestimmt der Lehrer welcher Schüler zur nächsten Prüfung angemeldet wird.

Der Prüfungsinhalt wird dem Schüler rechtzeitig mitgeteilt.

Die Prüfungsgebühren sind veröffentlicht und werden dem Schüler bei Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt. Diese variieren je nach Prüfungsgrad.

  1. Haftung

    1. Der Lehrer haftet nicht für Verletzungen, die sich der Schüler innerhalb des Trainings beizieht. Sollte es zu Verletzungen innerhalb des Freikampfes, eines Bruchtests oder während des Regeltrainings kommen, werden diese durch die eigene Versicherung (Vertragsbestandteil) des Schülers abgedeckt.

    2. Der Schüler versichert, dass er sich einer medizinischen Untersuchung unterzogen hat, bevor er mit dem Taekwondo-Training beginnt. Jede Form von Erkrankung oder chronischem Leiden wird dem Trainer vor Trainingsbeginn angezeigt (ausschließlich in Schriftform).

    3. Eine Haftungsausschlusserklärung vom Kunden/Schüler gilt als Grundlage der Anerkennung dieser AGB.

  2. Laufzeiten

    1. Die Vertragslaufzeiten sind in der Regel 1 Jahr. Wird nicht rechtzeitig (3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit) gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Dieser Vereinbarung stimmt der Schüler ausdrücklich zu.

Das Honorar wird monatlich in Form einer Einzugsermächtigung belastet. Bei Rückgabe wegen Unterdeckung, etc. wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € zzgl. den Kosten der Bank für die Rückgabe fällig.

  1. Ausfall des Trainings

    1. Sollte das Training wegen schlechten Wetters oder unvorhergesehenen Ereignissen (Krankheit, etc.) ausfallen, wird dieses in der Regel auf den nächsten Tag verschoben. Einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für Anreise oder Ausfall besteht jedoch nicht.

    2.   Ausfall des Trainings durch eine Pandemie:

Ausfall des Unterrichts durch höhere Gewalt, Pandemien, sonstige äußere Einflüsse:

Fällt der Unterricht wegen einer der zuvor genannten Gründe aus, wird innerhalb 2 Wochen nach Ausfall das Training durch „Online-Videos“ angeboten. Diese finden entweder live statt oder es werden wöchentlich neue Videos ersatzweise zur Verfügung gestellt.

Insofern möglich, wird der gezahlte monatliche Beitrag nach Wiederaufnahme durch ein Angebot an zusätzlichen Trainingseinheiten oder den Erlass von Prüfungsgebühren verrechnet.

  1. Kündigung

    1. Der Kunde kann dem Taekwondo-Training aus gesundheitlichen Gründen kündigen.

Einen Nachweis (Attest eines Arztes) erbringt der Schüler obligatorisch.

  1.  Geheimhaltung

    1. Der Schüler verpflichtet sich, alles Besprochene (Umkleidegespräche, persönliche Informationen, persönliches im Allgemeinen) für sich zu behalten.

  2.  Sonstige Vereinbarungen

    1.  Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit (Schriftform).

    2.  Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die  Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

    3.  Als Gerichtstand wird Wiesbaden vereinbart.

    4. Die Nutzung der Downloads, Videos und sonstiger Informationen (Homepage, zur Verfügung gestellte Videos, etc.) beschränkt sich auf die Mitgliedzeit. Nach Kündigung des Vertrags ist es untersagt diese Informationen zu nutzen.

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